Talente gesucht
Landesförderung hilft beim Generationswechsel
Die 20 staatlich anerkannten, kommunal getragenen Musikschulen des Landes stehen vor einer zentralen Herausforderung: demografischer Wandel im Kollegium. Mehr als die Hälfte der Lehrkräfte ist über 55 Jahre alt; der Ruhestand vieler erfahrener Pädagoginnen und Pädagogen führt zu einem landesweiten Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs.
Um gegenzusteuern hat Sachsen-Anhalt die Musikschulrichtlinie 2022 ergänzt und eine neue Förderrichtlinie für Zusammenhangstätigkeiten festangestellter Lehrkräfte eingeführt. Gleichzeitig erhöhte das Land die Förderung deutlich: von 3 Mio. Euro (2020) auf über 5 Mio. Euro im Jahr 2025 – ein Plus von fast 70 Prozent. Das Ergebnis ist bemerkenswert: 2025 können zehn Musikschulen ihr Unterrichtspersonal vollständig fest anstellen, drei weitere nahezu komplett. Der Anteil des von fest angestellten Lehrkräften erteilten Unterrichts stieg von 60 Prozent (2021) auf knapp 90 Prozent – ein bundesweit beachteter Wert.
Diese Professionalisierung stärkt die Unterrichtsqualität und erhöht vor allem im ländlichen Raum die Attraktivität des Berufs. Doch der Generationswechsel bleibt schwierig. Neue Lehrkräfte lassen sich nicht im gleichen Tempo gewinnen, wie Stellen frei werden. Die Folgen: Die Schülerzahl ist auf etwa 16.000 gesunken, während rund 2.260 Kinder und Jugendliche auf einen Platz warten.
Gleichzeitig wächst die Reichweite der musisch-ästhetischen Breitenarbeit. Das Landesprojekt „MäBi“ erreicht inzwischen rund 3.700 Kinder – so viele wie noch nie. Insgesamt bleiben die Musikschulen ein stark nachgefragter Bildungsakteur: aktiv und passiv zusammen erreicht das System knapp 22.000 junge Menschen.
Auch das kulturelle Umfeld zeigt Stabilität. Musikschulveranstaltungen zählen rund 43.600 Mitwirkende und etwa 380.000 Besucherinnen und Besucher und liegen damit wieder auf Vor-Corona-Niveau.
Einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Kulturszene während der Pandemie leistete zudem das deutschlandweit vielbeachtete Landesprogramm „Kultur ans Netz I–III“. Der Landesverband der Musikschulen (LVdM) prüfte die musikbezogenen Anträge – nahezu alle wurden bewilligt.
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