Kulturförderung des Landes
Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur stellt Landesmittel für kulturelle Projekte und Kultureinrichtungen bereit. Ziele der Förderungen sind unter anderem, das kulturelle Erbe des Landes zu pflegen und zu erschließen, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und zu entwickeln und die Breitenkultur zu fördern. Förderanträge können abhängig von der Zuständigkeit bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) und beim Landesverwaltungsamt gestellt werden, die auch die entsprechenden Formulare und Beratungsdienstleistungen anbieten. Anträge sollten frühestmöglich gestellt werden. Fördermittel für Projekte, die im Folgejahr realisiert werden sollen, sind möglichst bis 1. Oktober des jeweiligen Jahres zu beantragen.
Seit dem 1. August 2025 ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) zentrale Anlaufstelle für Förderverfahren im Kulturbereich. Für Projekte der Industriekultur sind Förderanträge an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu richten. Bei Anliegen zu Denkmalschutz und UNESCO-Weltkulturerbe liegt die Zuständigkeit beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 304.
Förderrichtlinien
In folgenden Förderrichtlinien sind Einzelheiten des Förderverfahrens geregelt: