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Bundesförderung im Kulturbereich

Die Kunst- und Kulturförderung ist nach dem Grundgesetz in Deutschland in erster Linie Sache der Bundesländer und Kommunen. Zugleich trägt der Bund mit eigenen Förderprogrammen zum Erhalt des kulturellen Erbes und der Kulturlandschaft bei.

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind zwar in erster Linie Aufgaben der Länder, die Erhaltung wichtiger nationaler Kulturdenkmäler ist aber von je her auch ein Schwerpunkt der Kulturpolitik des Bundes. Dafür setzt er bereits seit Jahrzehnten beträchtliche Mittel ein.

Bund und Länder wirken bei der Umsetzung der Bundesprogramme zum Denkmalschutz eng zusammen.

Das Programm "Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmalen von nationaler Bedeutung" wurde im Jahr 1950 ins Leben gerufen, um die Erhaltung von Baudenkmälern, archäologischen Stätten und historischen Parks und Gärten zu unterstützen, die in herausragender Weise nationale Ereignisse oder die Entwicklung der deutschen Kulturlandschaften deutlich machen.