Bundesförderung im Kulturbereich
Die Kunst- und Kulturförderung ist nach dem Grundgesetz in Deutschland in erster Linie Sache der Bundesländer und Kommunen. Zugleich trägt der Bund mit eigenen Förderprogrammen zum Erhalt des kulturellen Erbes und der Kulturlandschaft bei.
Programmaufruf Denkmalschutz-Sonderprogramm XIV
Der Bund legt in unterschiedlichen Abständen Denkmalschutzsonderprogramme auf.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert unter anderem mit einem Denkmalschutz-Sonderprogramm Maßnahmen für den Substanzerhalt und die Restaurierung national bedeutsamer oder das kulturelle Erbe mitprägender unbeweglicher Kulturdenkmäler und historischer Orgeln, soweit diese unter Denkmalschutz gestellt sind.
Denkmalschutz-Sonderprogramms XIV
Die Beteiligung des Bundes beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Sie ist durch Mittel engagierter Projektträger, der Länder, anderer Gebietskörperschaften oder Dritter zu ergänzen. Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen des Landes, hier die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt. Förderanträge sind bis zum 7. November 2025 zu stellen:
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Ref. 61.1
Postfach 4165
39016 Magdeburg
Anträge richten Sie bitte an: Referat61.1-Antrag(at)stk.sachsen-anhalt.de





