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Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Sachsen-Anhalt ist bekannt für sein bedeutendes Kulturerbe. Zu diesem Erbe gehören nicht nur Burgen und Schlösser sowie archäologische Funde, sondern auch einzigartige Kunstwerke. Zudem verfügt das Land über eine lebendige Gegenwartskultur und eine bunte Kulturszene. Im Landeskulturkonzept 2025 bekennt sich die Landesregierung ausdrücklich zu „Erhalt, Pflege und Weiterentwicklung dieser vielfältigen Kulturlandschaft“.

Mit der Regierungsbildung 2016 wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, die Ressortzuständigkeit für die Kultur vom Kultus-/ dann Bildungsministerium auf die Staatskanzlei zu verlagern. Dies wurde mit Kabinettbeschluss vom Mai 2016 vollzogen. Damit ist die Kultur in Sachsen-Anhalt „in der Zentrale der Macht“ angekommen!

Seitdem firmiert die Kulturabteilung als Abteilung VI in der „Staatskanzlei und Ministerium für Kultur“. Das Ressort untersteht dem Chef der Staatskanzlei, der auch Minister für Kultur ist, und dem Staatssekretär Kultur.

Impulse für die Kulturlandschaft

Wer sich mit der Kunstgeschichte befasst, weiß, dass Kunst auch schon in früheren Jahrhunderten ein Katalysator für Kreativität gewesen ist. Angesichts der aktuellen ökonomischen und gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen, die im 21. Jahrhundert zu bewältigen sind, gewinnen kreative Leistungen mehr und mehr an Relevanz. Daher brauchen wir in Sachsen-Anhalt eine Art „Kultur-Konjunktur“, die maßgeblich durch künstlerische Innovationen vorangetrieben werden kann. Kulturpolitische Maßnahmen und öffentliche Gelder können hierbei stets nur unterstützend wirken. Letztlich kommt es auf die Künstlerinnen und Künstler selbst an. Ihre Ideen, ihr Talent und ihr Engagement sind ausschlaggebend. Die Landesregierung ist gewillt, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die Kulturschaffenden im Land angemessen zu unterstützen.