Erinnerungskultur am Grünen Band
Jahrzehntelang war Deutschland geteilt. Die im Mai 1952 geschlossene und immer stärker bewachte innerdeutsche Grenze erstreckte sich bis 1989 von Lübeck bis an die damalige tschechoslowakische Grenze. Nach dem Bau der Berliner Mauer 1961 erfolgte ein Ausbau der Sperranlagen. Die innerdeutsche Grenze war in der Zeit des Kalten Krieges Teil einer gesamteuropäischen Teilung entlang des sogenannten Eisernen Vorhangs, der die westlichen demokratisch regierten Staaten von den realsozialistischen Ländern unter sowjetischer Vormacht trennte. Auf dem Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts erstreckte sich die Grenze auf 343 km, von den Elbauen im Norden bis zum Harz im Süden des Landes. Der ehemalige „Todesstreifen“, der schmale Abschnitt zwischen Landesgrenze und Grenzsicherungsanlagen, ist heute noch sichtbares Zeichen dieser wechselvollen Geschichte. Neben seiner zentralen erinnerungskulturellen Bedeutung für die jüngere deutsche Geschichte ist der ehemalige Todesstreifen auch ein einzigartiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen geworden, das „Grüne Band“.
Das Grüne Band als historischer Erinnerungsort
Das Land Sachsen-Anhalt hat es sich zur Aufgabe gemacht, den ehemaligen Grenzverlauf als „Grünes Band Sachsen-Anhalt“ zu etablieren und ihn als zentralen Bestandteil der deutschen wie auch europäischen Erinnerungskultur und des internationalen Naturerbes zu entwickeln. Der Landtag hat im Oktober 2019 die Ausweisung des „Grünen Bandes Sachsen-Anhalt" als Nationales Naturmonument beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Erinnerung an die Zeit der deutschen Teilung und die damit verbundenen Folgen wachzuhalten und die einzigartige Natur mit 1.200 bedrohten Tier- und Pflanzenarten zu schützen.
Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur fördert als zuständiges Ministerium kulturelle und künstlerische Projekte, die im Zusammenhang mit dem „Grünen Band“ stehen. Grundlage der Förderung ist die Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt. Ein inhaltlicher Zusammenhang zum „Grünen Band“ besteht immer dann, wenn ein Projekt sich mit den Auswirkungen der Deutschen Teilung auf die Lokal-, Regional- oder Landesgeschichte auseinandersetzt. Dabei ist ein Bezug zur ehemaligen Grenze und zu Grenzanlagen möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
Die Belange des Naturschutzes fallen in die Zuständigkeit des Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.