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Anhörungen zur gesetzlichen Verankerung der Kulturförderung haben begonnen

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat den Entwurf für ein Kulturfördergesetz auf den Weg gebracht und zur Anhörung freigegeben. Das Land hat Verbände, Institutionen und Stiftungen aus dem Kulturbereich schriftlich um Stellungnahme bis zum 29. April 2025 gebeten. Darüber hinaus sind auch Bürgerinnen, Bürger und interessierte externe Institutionen in dieser Frist eingeladen, ihre Meinung zum Gesetzentwurf einzubringen.

Ziel des Gesetzes ist es, die Förderung von Kunst und Kultur erstmals auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und damit die Kulturförderpolitik des Landes langfristig zu sichern. Der Gesetzentwurf basiert u.a. auf den Grundsätzen der kulturellen Teilhabe, der finanziellen und strukturellen Verlässlichkeit sowie der Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Digitalisierung im Kulturbereich.