Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra: „Kultur ist ein unverzichtbarer Teil des alltäglichen Lebens und zählt zu den elementaren Bedürfnissen der Bevölkerung. Mit dem Kulturfördergesetz wird die Unterstützung von Kunst und Kultur als Staatsziel erstmals in Form eines Landesgesetzes verankert. Wir schaffen eine gesetzliche Basis für die Förderung der Kulturlandschaft in Sachsen-Anhalt.“
Das Kulturfördergesetz dient der Umsetzung des Verfassungsauftrags aus Artikel 36 der Landesverfassung und schließt eine bisher bestehende Regelungslücke zwischen dem Verfassungsgebot und der bereits praktizierten Kulturförderung durch die Kulturförderrichtlinie des Landes.
Das Gesetz etabliert einen gesetzlichen Rahmen der Kulturförderpolitik und bündelt erstmals gesetzliche zentrale kulturelle Regelungen. Ziel ist es, das kulturelle Leben in Sachsen-Anhalt nachhaltig zu fördern, basierend auf den folgenden Grundsätzen:
- Gestaltung der Kultur- und Förderpolitik im Sinne der Menschen in Sachsen-Anhalt und gemeinsam mit ihnen
- Schaffung und Gewährleistung zuverlässiger Strukturen und finanzieller Grundlagen für Kunst und Kultur
- Förderung des ehrenamtlichen Engagements im kulturellen Bereich
- Etablierung und Sicherung transparenter Bedingungen für Kunst und Kultur
- Nutzung der Digitalisierung auch für Aspekte des kulturellen Lebens
- Gewährleistung kultureller Vielfalt und Teilhabe aller an der Kultur
- Bewahrung und Pflege des kulturellen Erbes in Zeiten digitalen Wandels
- Förderung lebenslanger kultureller Bildung durch Vernetzung und Kooperation
- Stärkung der Bibliotheken als wichtigen Teil kultureller Infrastruktur
- Sicherung der musikalischen Bildung durch leistungsfähige Musikschulen.
Mit dem Kulturfördergesetz bekräftigt das Land die Bedeutung der Kulturförderung als Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Es stärkt die bestehenden Förderstrukturen, ohne neue finanzielle Verpflichtungen zu begründen. Die Kulturförderung soll damit auf eine ihrer Bedeutung gerecht werdende parlamentsgesetzliche Grundlage gestellt werden und bleibt weiterhin eine verlässliche Unterstützung für Künstlerinnen und Künstler sowie kulturelle Einrichtungen in Sachsen-Anhalt.