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Förderaufruf für das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes

Rund 47,5 Millionen Euro stehen für das diesjährige Denkmalschutz-Sonderprogramm XIII der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Verfügung. Antragsteller aus Sachsen-Anhalt sind eingeladen, ihre Unterlagen ab sofort beim Land einzureichen.

Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra ermutigt zu Bewerbungen: „Sachsen-Anhalt ist ein Land mit reicher Geschichte und das Denkmalschutz-Sonderprogramm bietet bedeutsamen Kulturdenkmälern im Land Gelegenheit zur Umsetzung wichtiger Vorhaben. Denkmale bewahren heißt, die Vielfalt und Zukunft unserer herausragenden Kulturlandschaft zu sichern. Ich danke Staatsministerin Claudia Roth für die Neuauflage dieses wertvollen Programms.“

Das Programm des Bundes fördert Maßnahmen für den Substanzerhalt und die Restaurierung national bedeutsamer oder das kulturelle Erbe mitprägender Kulturdenkmäler und historischer Orgeln. Die Förderung durch den Bund beträgt bis zu 50% der Gesamtkosten einer Maßnahme.

Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur bittet interessierte Einrichtungen und Projektträger Förderanträge bis zum 22. März 2024 an Referat61-Antrag(at)stk.sachsen-anhalt.de zu übersenden.

Weiterführende Informationen zum Programm, den Fördergrundsätzen und Antragsformulare:
Bundesförderung im Kulturbereich (sachsen-anhalt.de).