Kulturförderung in Sachsen-Anhalt
Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur stellt auf der Grundlage der Förderrichtlinien Landesmittel für kulturelle Projekte und Kultureinrichtungen bereit. Ziele der Förderung sind unter anderem, das kulturelle Erbe des Landes zu pflegen und zu erschließen, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und zu entwickeln und die Breitenkultur zu fördern.
Kunst- und Kulturschaffende haben in Sachsen-Anhalt zahlreiche Möglichkeiten, von den Förderungen der Landesregierung zu profitieren. Die Angebote richten sich sowohl an Künstlerinnen und Künstler als auch an Kulturorganisationen und -institutionen.
Hier finden Sie alle Förderprogramme, Stipendien und Preise der Landesregierung aus dem Kulturbereich sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Förderung.
Wer wird gefördert?
Bewerben können sich Personen, Vereine oder Institutionen.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Vorhaben, die auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Die zu fördernden Maßnahmen müssen einen räumlichen oder fachlich inhaltlichen Bezug zum Land aufweisen und von landesweiter, überregionaler oder regionaler Bedeutung und in besonderem Landesinteresse sein.
Bis wann muss ich mich um eine Förderung bewerben?
Anträge sollten frühestmöglich gestellt werden. Fördermittel für Projekte, die im Folgejahr realisiert werden sollen, sind möglichst bis 1. Oktober des jeweiligen Jahres zu beantragen.
Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?
Förderanträge können beim Landesverwaltungsamt gestellt werden. Dort sind die entsprechenden Formulare erhältlich und es werden Beratungsdienstleistungen angeboten.
Für Kultur-Projekte der Industriekultur sind Förderanträge an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu richten (Industriekultur Kultur (ib-sachsen-anhalt.de), an beiden Stellen werden die entsprechenden Formulare und Beratungsdienstleistungen bereitstellt und angeboten. Bei Anliegen zu Denkmalschutz und UNESCO-Weltkulturerbe liegt die Zuständigkeit beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 304.
Wer entscheidet, ob ich eine Förderung erhalte?
Über Ihren Antrag entscheidet die Bewilligungsbehörde. Dabei stimmt sie sich über die Auswahl der Förderprojekte mit der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur ab. Zur fachlichen Einschätzung werden gutachterliche Stellungnahmen von Fachbeiräten, institutionell geförderte Landesverbänd oder die Empfehlung einer Jury eingeholt.
Bei wem kann ich mich erkundigen?
Beratungsdienstleistungen werden durch das Landesverwaltungsamt angeboten.
Das dortige Referat 303 ist Ansprechpartner für Künstler, Vereine, Verbände, Gebietskörperschaften und kulturelle Institutionen.
Für Fragen rund um den Denkmalschutz und das UNESCO-Weltkulturerbe liegt die Zuständigkeit bei Referat 304 im Landesverwaltungsamt.
Förderrichtlinien
In folgenden Förderrichtlinien sind Einzelheiten des Förderverfahrens geregelt: