Menu
menu

Kulturförderung des Landes

Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur stellt Landesmittel für kulturelle Projekte und Kultureinrichtungen bereit. Ziele der Förderung sind unter anderem, das kulturelle Erbe des Landes zu pflegen und zu erschließen, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und zu entwickeln und die Breitenkultur zu fördern.

Förderanträge können beim Landesverwaltungsamt gestellt werden, das die entsprechenden Formulare und Beratungsdienstleistungen bereitstellt. Das dortige Referat 303 ist Ansprechpartner für Künstler. Für Kultur-Projekte der Industriekultur sind Förderanträge an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu richten (Industriekultur Kultur (ib-sachsen-anhalt.de), an beiden Stellen werden die entsprechenden Formulare und Beratungsdienstleistungen bereitstellt und angeboten. Bei Anliegen zu Denkmalschutz und UNESCO-Weltkulturerbe liegt die Zuständigkeit beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 304.

Anträge sollten frühestmöglich gestellt werden. Fördermittel für Projekte, die im Folgejahr realisiert werden sollen, sind möglichst bis 1. Oktober des jeweiligen Jahres zu beantragen.