Kulturförderung des Landes
Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur stellt Landesmittel für kulturelle Projekte und Kultureinrichtungen bereit. Ziele der Förderungen sind unter anderem, das kulturelle Erbe des Landes zu pflegen und zu erschließen, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und zu entwickeln und die Breitenkultur zu fördern. Förderanträge können abhängig von der Zuständigkeit bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) und beim Landesverwaltungsamt gestellt werden, die auch die entsprechenden Formulare und Beratungsdienstleistungen anbieten. Anträge sollten frühestmöglich gestellt werden. Fördermittel für Projekte, die im Folgejahr realisiert werden sollen, sind möglichst bis 1. Oktober des jeweiligen Jahres zu beantragen.
Zum 1. Juli 2025 wird die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) zentrale Anlaufstelle für Förderverfahren im Kulturbereich, es werden alle von der Kulturförderrichtlinie umfassten Förderbereiche an die IB übergeben. Damit ist für Förderanträge nach der Kulturförderrichtlinie ab dem Förderjahr 2026 mit Antragsfrist 1. Oktober 2025 die IB neue, zuständige Bewilligungsbehörde.
Bisher lag die Zuständigkeit bei Referat 303 des Landesverwaltungsamt, das alle bereits laufenden Förderverfahren noch bis zum Ende begleitet. Übergangsweise bleibt das Landesverwaltungsamt damit zuständig für die folgenden Förderungen im Kulturbereich:
- mehrjährige Projekte, die bereits einen Zuwendungsbescheid vom Landesverwaltungsamt über das Förderjahr 2025 hinaus erhalten haben
- alle institutionellen Förderungen in 2026
- alle Aufenthaltsstipendien in den Förderbereichen Bildende Kunst, Literatur und Musik in 2026
- ab 2027 wird die IB auch für die institutionellen Förderungen und die Aufenthaltsstipendien zuständig sein.
Für Projekte der Industriekultur sind Förderanträge an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu richten. Bei Anliegen zu Denkmalschutz und UNESCO-Weltkulturerbe liegt die Zuständigkeit beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 304.
Förderrichtlinien
In folgenden Förderrichtlinien sind Einzelheiten des Förderverfahrens geregelt: