Immaterielles Kulturerbe aus Sachsen-Anhalt gesucht
Das Land Sachsen-Anhalt ruft dazu auf, sich für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zu bewerben. Trägerinnen und Träger von Kulturformen aus Sachsen-Anhalt können ihre Bewerbungen bis zum 31. Oktober 2023 hier einreichen: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 64, Hegelstraße 40 - 42, 39104 Magdeburg.
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen Bräuche, Feste, Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Derzeit sind insgesamt 128 Kulturformen und 16 Modellprogramme im Bundesweiten Verzeichnis eingetragen. Darunter sind bereits mehrere Kulturformen aus Sachsen-Anhalt, wie das Bad Dürrenberger Brunnenfest, die Schachtradition in Ströbeck oder der Grasedanz im Harz.
Interessierte Trägerinnen und Träger sind aufgerufen, ihre Kulturform, deren Entstehung, Wandel und heutige Praxis zu beschreiben. Dabei müssen die Kriterien des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes erfüllt sein. Die Details können der Webpräsenz der UNESCO entnommen werden.
Interessierten Bewerberinnen und Bewerbern bietet der Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e.V. Unterstützung an. Eine Inanspruchnahme der Beratungsangebote wird ausdrücklich empfohlen. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landesheimatbundes zu finden: https://lhbsa.de/themen/immaterielles-kulturerbe/
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Umfrage des Landesheimatbundes zum Lebendigen Kulturerbe in Sachsen-Anhalt verwiesen. Die Umfrage richtet sich an die Bürgerinnen und Bürger und dient der Erfassung des reichen Immateriellen Kulturerbes des Bundeslandes. Eine digitale Teilnahme ist hier möglich: https://s2survey.net/LHB-IKE/
Hintergrund
An dem mehrstufigen Auswahlverfahren zur Aufnahme von Kulturformen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes sind die Bundesländer, die Kulturministerkonferenz, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt. In einem ersten Schritt werden die eingegangenen Bewerbungen in den zuständigen Bundesländern geprüft, in einem zweiten erfolgt eine Bewertung durch ein Fachkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission. Über die nächsten Aufnahmen wird im Frühjahr 2025 entschieden.