Staats- und Kulturminister Rainer Robra erklärte: „Der Musikpreis ist ein Aushängeschild für das Musikland Sachsen-Anhalt und wird auch überregional mit großem Interesse wahrgenommen. Er unterstreicht die Vielfalt und Qualität unserer Musikszene und würdigt das kreative Schaffen unserer Musikerinnen und Musiker. Ich freue mich schon jetzt auf eine große Zahl an hoch qualifizierten Bewerbungen.“
Vorschläge für mögliche Preisträgerinnen und Preisträger können von Musikvereinen und Musikinstitutionen des Landes Sachsen-Anhalt, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern initiiert werden. Vorgeschlagen werden können einzelne Künstlerinnen und Künstler oder auch Musikensembles. Sie müssen durch Geburt, Wohnsitz, Anstellung oder ihr künstlerisches Schaffen in besonderer Weise mit dem Land Sachsen-Anhalt verbunden oder ausgerichtet sein. Eigenbewerbungen sind unzulässig.
Bis zum 31. Juli 2024 ist die Einreichung von Vorschlägen unter Angabe des Namens, der Anschrift und einer Begründung in einem verschlossenen Umschlag mit dem Kennwort „Musikpreis“ bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt, Abteilung Kultur, Referat 62, Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg möglich
Alternativ kann eine Bewerbung per Email an Landesmusikpreis(at)stk.sachsen-anhalt.de übermittelt werden.
Über die Preisträgerin oder den Preisträger entscheidet der Minister für Kultur. Er wird auf Grundlage der eingegangenen Vorschläge von einer Jury beraten.
Hintergrund:
Der Musikpreis des Landes wird seit 2015 verliehen, ab 2016 im zweijährlichen Rhythmus. Erster Preisträger war der Chorleiter Prof. Dr. Friedrich Krell aus Wernigerode. 2016 wurde der Musikpreis der Anhaltischen Philharmonie Dessau, 2018 an den international renommierten Violinisten Zsolt-Tihamer Visontay und 2020 an Prof. Ragna Schirmer aus Halle (Saale) verliehen. Zuletzt erhielt 2022 der Komponist Jakob Ullmann den Landesmusikpreis.