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Pretziener Wehr soll UNESCO-Welterbe werden

Das Pretziener Wehr wird als eines von sieben neuen Kulturerbestätten in die „Liste der Kultur- und Naturgüter, die von der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt angemeldet werden sollen“ aufgenommen. Darauf einigte sich die die Kulturministerkonferenz (KMK). Der Beschluss zur Aufnahme auf die sogenannte Tentativliste ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Status UNESCO-Welterbe.

Das bei Schönebeck südlich von Magdeburg gelegene Bauwerk entstand zwischen 1871 und 1875. Es leistet bis zum heutigen Tag einen wichtigen Beitrag zur Regulierung des Wasserstandes der Elbe.

Staatsminister und Minister für Kultur Robra gratulierte zu diesem Erfolg: „Das Pretziener Wehr erinnert uns an die Wirksamkeit nachhaltigen Bauens, es stiftet Identität, vermittelt historischen Innovationsgeist und schützt die Bevölkerung bis zum heutigen Tag zuverlässig in Krisenlagen – auch und gerade in Zeiten des Klimawandels.“ Als Denkmal, das immer noch in seiner ursprünglichen Funktion in Betrieb ist, zeige das Bauwerk, dass Denkmalschutz kein Selbstzweck sei „Ich freue mich, dass das Pretziener Wehr zur Aufnahme in die UNESCO-Liste des Kulturerbes der Welt angemeldet werden soll und danke all jenen, die sich für die Aufnahme engagiert haben“, so Robra.

Das Pretziener Wehr hatte das Land im Jahr 2021 als Kandidat für die engere Wahl potentieller Weltkulturerbestätten ins Spiel gebracht. In keinem anderen Bundesland gibt es eine vergleichbare Dichte an UNESCO-Welterbestätten wie in Sachsen-Anhalt: fünf Kulturstätten, zwei Biosphärenreservate und wertvolle Dokumente zeichnete die UNESCO hier bislang als Welterbe der Menschheit aus.

Ebenfalls auf die Tentativliste genommen wird der Naturerbeantrag „Grünes Band“ mit Flächen in den Ländern Thüringen, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt. Die Franckeschen Stiftungen zu Halle verbleiben weiterhin auf der Liste.