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Land fördert Kulturprojekte und Digitalisierung von Museen

Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur ruft zur Einreichung von Förderanträgen für das Jahr 2024 auf. Im Rahmen des Corona-Sondervermögens stehen Mittel i. H. v. rund 1,5 Mio. Euro für Projektförderungen in den Bereichen Kinder- und Jugendkultur, Soziokultur, Traditions- und Heimatpflege und Projektarbeit in Museen sowie für die Digitalisierung von Museen, kulturellen Einrichtungen und Kulturgütern zur Verfügung. Anträge können bis zum 1. Oktober 2023 beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden.

Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra betont die Bedeutung der Kulturlandschaft und die Notwendigkeit, ihre Strukturen zu stärken: „Die Kulturlandschaft hat einen hohen Stellenwert für unsere Gesellschaft. Wir müssen ihre Strukturen stärken, um die soziale Teilhabe und den Zusammenhalt zu fördern. Mit dem Corona-Sondervermögen möchten wir Kultureinrichtungen und -initiativen unterstützen, geeignete Formate zu entwickeln, ihre Angebote auszuweiten und die Kultur wieder zum Leben zu erwecken.“

Für die Antragstellung gelten bestimmte Rahmenbedingungen:

  • Beantragen können die Mittel sowohl Einzelpersonen als auch juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
  • Die Landesförderung kann bis zu 80 Prozent der Projektkosten betragen.
  • In den Antragsunterlagen müssen die Auswirkungen der Corona-Pandemie und deren Folgen auf das jeweilige Projekt kurz und plausibel dargelegt werden. Dabei kann beispielsweise erläutert werden, wie das Projekt auf die Auswirkungen der Pandemie eingeht oder eine Wiederbelebung der Kultur- und Vereinstätigkeit ermöglicht.
  • Die Mindestförderung beträgt 5.000 Euro und die Höchstförderung 25.000 Euro. Abweichende Förderbeträge müssen ausführlich begründet werden.

Der offizielle Förderaufruf sowie weitere Informationen und Hintergründe können der Webpräsenz www.kultur.sachsen-anhalt.de/kultur-foerdern/corona-sondervermoegen entnommen werden.

Hintergrund

Das Corona-Sondervermögen wurde durch ein Gesetz des Landtages von Sachsen-Anhalt im Dezember 2021 etabliert, um die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Es umfasst sowohl die direkten Auswirkungen der Pandemie als auch den notwendigen Neustart der Gesellschaft und die Stärkung der Pandemie-Resilienz.