Die künstlerische Bedeutung des Anhaltischen Theaters als traditionsreichem Mehrspartenhaus sei nicht zu unterschätzen. Wie auch die anderen Bühnen des Landes stehe es für herausragende künstlerische Produktion, Austausch und Teilhabe. „Theater bieten wertvolle Resonanzräume für die akuten gesellschaftlichen Debatten unserer Gegenwart – Strukturen, die das Land mit den Theater- und Orchesterverträgen nachhaltig stärkt“, so Robra.
Der Oberbürgermeister der Stadt Dessau-Roßlau Dr. Robert Reck betonte: „Mit dem Zuwendungsvertrag bekennen sich das Land und die Stadt klar zum Anhaltischen Theater und sichern die Finanzierung des Mehrspartenhauses und der Anhaltischen Philharmonie bis 2028. Ich freue mich sehr, dass mit dem Vertrag die Finanzierung im Status quo auf eine stabile Grundlage gestellt wird. Damit kann das Anhaltische Theater als kultureller Leuchtturm weiter in unserer Stadt und über die Stadtgrenzen hinaus strahlen. Ich danke unserem Stadtrat und dem Land für das Bekenntnis das Dessauer Theater mit seiner sehr langen Tradition in eine sichere Zukunft zu führen.“
Sachsen-Anhalt stellt für seine Theater und Orchester in den Jahren
2024 bis 2028 rund 276 Millionen Euro zur Verfügung. Die Neuauflage der Zuwendungsverträge sieht eine Erhöhung der individuellen Grundförderung für alle vertragsgebundenen Theater und Orchester vor. Die jährliche Dynamisierung in den Verträgen beträgt zunächst 6 Prozent und wird im Verlauf der Vertragslaufzeit auf 4 Prozent abgesenkt. Sie wird hälftig von Land und Trägern getragen und soll helfen, etwa durch Tarifentwicklungen bedingte Kostensteigerungen innerhalb der Vertragslaufzeit aufzufangen.