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Kulturfonds Energie des Bundes entlastet Kultureinrichtungen und -veranstaltungen

Mit dem Kulturfonds Energie stellt der Bund Mittel in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro zur Verfügung, um den Folgen steigender Energiepreise für Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen zu begegnen. In Ergänzung bereits bestehender Entlastungsmaßnahmen richtet sich der Fonds an öffentliche und private Träger und Veranstalter wie Kinos, Theater, Konzerte, Museen, Bibliotheken oder Archive.

Das von Bund und Ländern entwickelte und durch den Bund finanzierte Hilfsprogramm baut auf den Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf und fördert Mehrkosten für netzbezogenen Strom sowie leitungsgebundene Energieträger. Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024.

Anträge können über die Bundesplattform gestellt werden, die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt in Sachsen-Anhalt durch die Investitionsbank.

Weitere Informationen und Antragstellung: www.kulturfonds-energie.de sowie unter Kulturfonds Energie (ib-sachsen-anhalt.de).