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Kulturförderung geht auf Investitionsbank über

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) wird zentrale Anlaufstelle für Förderverfahren im Kulturbereich. Das sieht eine zwischen der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur und der IB unterzeichnete Vereinbarung vor. Damit ist für Förderanträge nach der Kulturförderrichtlinie ab dem Förderjahr 2026 mit Antragsfrist 1. Oktober 2025 die IB neue, zuständige Bewilligungsbehörde.

Zum konkreten Antragsverfahren informiert die IB unter: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/kulturfoerderung. Hier sind auch die Ansprechpersonen genannt und es finden sich die Formulare für die Antragstellung.