Künstlerinnen und Künstler werden vom Land auch im kommenden Jahr weiter unterstützt. Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur hat heute die Richtlinie für die dritte Auflage des Förderprogramms „Kultur ans Netz“ veröffentlicht. Das Corona-Sonderprogramm richtet sich an Künstlerinnen und Künstler sowie Soloselbstständige im Kulturbereich, die aufgrund der Corona-Maßnahmen finanzielle Einbußen in den Jahren 2021 und 2022 zu verzeichnen hatten.
Das Land gewährt bei dem Programm „Kultur ans Netz“ im Rahmen von Arbeitsstipendien einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von monatlich 2.000 Euro, für die Dauer von insgesamt bis zu drei Monaten. Anträge können in Kürze bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt werden. „Kultur ans Netz“ wird auch bei dieser dritten Förderungsrunde von der IB in Form eines digitalen Antragsverfahrens umgesetzt.
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