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Bad Dürrenberger Brunnenfest ist Immaterielles Kulturerbe

Traditionelle Eröffnung des Brunnenfests

Das Bad Dürrenberger Brunnenfest ist zusammen mit zwölf weiteren Einträgen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission aufgenommen worden. Das hat heute die Kultusministerkonferenz bekannt gegeben und damit die Auswahlempfehlungen des Fachkomitees Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission bestätigt. Das Bundesweite Verzeichnis umfasst insgesamt 144 Formen gelebter Kultur in Deutschland.

Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra gratuliert zu dieser Auszeichnung: „Das Brunnenfest in Bad Dürrenberg ist gelebtes kulturelles Erbe und ein identitätsstiftendes Fest der Begegnung. Die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes ist eine ebenso wichtige Aufgabe, wie der Schutz unserer Kulturdenkmale und Bauten. Herzlich gratuliere ich der Stadt zu diesem Eintrag und danke den ehrenamtlich Engagierten vor Ort.“

Seit mehr als 250 Jahren wird in Bad Dürrenberg Ende Juni das Brunnenfest gefeiert. Traditioneller Anlass für die mehrtätige Feier ist die Erinnerung an die Erschließung der Dürrenberger Solequelle im Jahre 1763.

Hintergrund

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Aus Sachsen-Anhalt wurden bisher auf die Bundesliste aufgenommen: Grasedanz im Harz (Aufnahmejahr 2020), Spergauer Lichtmeß (2018), Pfingsttanz (2018), Schachtradition Ströbeck (2016), Finkenmanöver im Harz (2014) und die Arbeit der Salzwirker-Brüderschaft Halle (2014). Darüber hinaus werden vielfältige Kulturformen, wie das Brotbacken oder die Orgeltradition, die in das Bundesweite Verzeichnis eingetragen sind, in mehreren Ländern – manchmal in ganz Deutschland und darüber hinaus – aktiv gepflegt.