Am 15. September 1993 wurde ein historischer Schritt für die Kirchengeschichte vollzogen: Der „Wittenberger Vertrag“, der erste umfassende Kirchenvertrag eines neuen Bundeslandes nach der Wiedervereinigung, wurde in Wittenberg unterzeichnet. Dieser Meilenstein wurde durch das Gesetz des Landtages von Sachsen-Anhalt am 16. Dezember 1993 ratifiziert.
Anlässlich des 30. Jahrestages der Ratifizierung des Vertrages fand heute im Alten Rathaus in der Lutherstadt Wittenberg eine Festveranstaltung statt. Staatsminister und Minister für Kultur, Rainer Robra, hob in seinem Grußwort die Bedeutung des Vertrages hervor: „Er ist bis heute ein Dokument, aus dem deutlich wird, wie ein wirklicher Neuanfang aussehen kann.“
Nach Jahrzehnten unter zwei unterschiedlichen Diktaturen war für die mitteldeutsche Kirchen ein Neuanfang zwingend erforderlich. Beide Systeme standen den christlichen Kirchen feindlich gegenüber und hinterließen tiefgreifende Veränderungen. In Sachsen-Anhalt entschied man sich bewusst für eine partnerschaftliche Kooperation zwischen Staat und Kirche. Diese basiert auf gemeinsamen Vorstellungen über den Menschen, seine Rechte und ein respektvolles Miteinander.
Der Wittenberger Vertrag diente als wegweisendes Beispiel für die Neudefinition des Staat-Kirchen-Verhältnisses. Er würdigte die evangelischen Kirchen für ihren umfassenden Beitrag zur Erhaltung unserer Werte, Stärkung des sozialen Charakters der Gesellschaft und Festigung der kulturellen Grundlagen des Landes.