Perspektivisch - Herausforderungen für Sachsen-Anhalt
In der Koalitionsvereinbarung für die aktuell auslaufende Legislaturperiode 2016 bis 2021 hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, auf Grundlage des Landeskulturkonzeptes dafür zu sorgen, die finanzielle Basis der öffentlich geförderten Kultur zu verbessern und einen Kulturetat mit einem Prozent des Landeshaushalts, aber mindestens mit 100 Millionen Euro, auszustatten. Zusätzlich seien insbesondere das Bauhausjubiläum, das Reformationsjubiläum und der Substanzerhalt der Kulturstiftungen zu finanzieren.
Ziel und Aufgabe der aktuellen als auch der zukünftigen Kulturpolitik ist der Erhalt des kulturellen Erbes, die Entwicklung eines reichen kulturellen Lebens in allen Landesteilen und die Förderung der Kommunen als Kulturträger im Land Sachsen-Anhalt. Dazu bedurfte und bedarf es einer soliden finanziellen Basis. Mit dem Übergang des Bereiches Kultur vom ehemaligen Kultusministerium in den Zuständigkeitsbereich der Staatskanzlei und Ministerium der Kultur ist der Kulturetat im Haushaltsjahr 2017 erstmals mit 95,7 Millionen Euro ausgestattet worden und wächst seitdem kontinuierlich. Aktuell umfasst der Kulturetat ein Finanzvolumen von rund 107,2 Millionen Euro in 2020 und rund 116,5 Millionen Euro in 2021. Damit standen durchschnittlich 105,8 Millionen Euro im Jahr für die Kernaufgaben wie für institutionellen Förderungen, zur Förderung der Stiftungen des Kulturbereiches, der Museen und Sammlungen sowie zum Schutz von Kunst- und Kulturgütern und für die Kunst und Kultur im Allgemeinen zur Verfügung. Das gesetzte Ziel ist erreicht worden.
Dem Landtag von Sachsen-Anhalt ist zu danken für seine haushaltspolitischen Entscheidungen zur finanziellen Ausstattung des Kulturetats. Es ist zu hoffen, dass sich der Haushaltsgesetzgeber auch zukünftig gemeinsam mit der Landesregierung dafür einsetzt, dass diese Politik fortgeführt werden kann. Vor dem Hintergrund der haushaltspolitischen Herausforderungen, sinkender Steuereinnahmen, der Einhaltung der Schuldenbremse und der Absenkung der EU-Strukturfondsmittel in der neuen EU-Förderperiode zur Konsolidierung des Landeshaushalts bildet das Bekenntnis zu der besonderen Verantwortung für die einzigartige, vielfältige und reiche Kulturlandschaft des Landes die Grundlage eines auskömmlichen und verlässlichen Kulturetats.
Die finanzpolitischen Zielsetzungen zur Konsolidierung des Landeshaushalts setzen wichtige Rahmenbedingungen, wonach die Prioritäten der Kulturförderung kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls neu akzentuiert werden müssen. Gleichzeitig aber müssen Spielräume für innovative Projekte erhalten und zusätzlich geschaffen werden. Die Corona-Pandemie hat für das gesamte kulturelle Leben in Sachsen-Anhalt erhebliche negative Auswirkungen gezeigt. Kulturelle Strukturen sind davon ebenso betroffen wie eine Vielzahl großer und kleiner Projekte. Dauerhafte Nachteile für die Kultur dürfen jedoch nicht hingenommen werden, denn dies würde das gesellschaftliche Leben insgesamt in gravierender Weise schädigen. Daher müssen besonders in den kommenden Jahren erhebliche Mittel eingesetzt werden, um das Kulturschaffen in Sachsen-Anhalt mit neuen Initiativen und vielfältigen Projekten zu beleben und auf dem von den Bürgerinnen und Bürgern erwarteten Qualitätsniveau fortsetzen zu können.
Ebenso müssen die bewährten strukturellen Leistungsträger des Kulturlebens, wie etwa die Theater und Orchester, die traditionsreichen Musikfestivals, die Musikschulen, die Museen, die Bibliotheken, die Kulturstiftungen und die institutionell geförderten Einrichtungen mit all ihren Netzwerken gestärkt werden. Besonders ihnen wird in den kommenden Jahren noch mehr als schon bisher die Aufgabe zukommen, die reiche Tradition des Kulturlandes Sachsen-Anhalt abzubilden und gleichzeitig eine verlässliche Basis für das zeitgemäße Kulturschaffen zu schaffen. Dabei reichen die Aufgabenstellungen von der Realisierung bedeutender Bauvorhaben im Denkmalbereich bis hin zu kleinen Fördermaßnahmen für den künstlerischen Nachwuchs. Der Einsatz der finanziellen Mittel wird sich insgesamt an den Kriterien der Nachhaltigkeit, Strukturrelevanz und Wirtschaftlichkeit sowie der Qualitätskriterien ausrichten und damit die kulturelle Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes in allen Lebensphasen und allen Regionen des Landes gewährleisten.