Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra begrüßt die Entscheidung und gratuliert: „Das Gebrauchshundewesen zeigt exemplarisch, welch vielfältige kulturelle Traditionen und Ausdrucksformen in Sachsen-Anhalt und Deutschland beheimatet sind. Sie sind von großer Bedeutung für die kulturelle Identität einer Gesellschaft, verbinden Generationen und stärken den sozialen Zusammenhalt.“
Die Aufnahme des Gebrauchshundewesen in das Bundesverzeichnis Immaterielles Kulturerbe sei eine große Anerkennung dürfe auch als Motivation für zukünftige Antragsteller verstanden werden: „Ich ermuntere all jene Kandidaten, welche die Voraussetzung für das Aufnahmeverfahren erfüllen, ihre Vorschläge einzureichen. Unter allen Einsendungen wird das Land eine Vorauswahl ermitteln und bis zu vier Vorschläge an die Kulturministerkonferenz übermitteln“, so Robra.
In der kommenden Woche beginnt die nächste Bewerbungsphase. Zum 1. April ruft das Land Sachsen-Anhalt dazu auf, Beiträge für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission zu benennen. Trägerinnen und Träger von Kulturformen aus Sachsen-Anhalt können sich bis zum 30. Oktober 2025 bewerben. Gemeinschaften, Gruppen oder Einzelpersonen sind aufgerufen, ihre Kulturform, deren Entstehung, Wandel und heutige Praxis sowie die Trägerschaft zu beschreiben.
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen Bräuche, Feste, Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Derzeit sind insgesamt 128 Kulturformen und 16 Modellprogramme als gute Praxisbeispiele im Bundesweiten Verzeichnis eingetragen. Darunter sind bereits mehrere Kulturformen aus Sachsen-Anhalt, wie die Spergauer Lichtmeß, die Schachttradition in Ströbeck oder die Salzwirker-Brüderschaft im Thale zu Halle.
Vorschläge müssen die Kriterien des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes erfüllen. Besonders willkommen sind Kulturformen, welche die Vielfalt heutiger Stadtgesellschaften abbilden. Aufgenommen werden lebendige kulturelle Traditionen und kreative, identitätsstiftende Ausdrucksformen. Weitere Bedingungen und Details zur Bewerbung können der Webpräsenz www.unesco.de entnommen werden. Vorschläge aus Sachsen-Anhalt können eingereicht werden bei: IKE(at)stk.sachsen-anhalt.de
Hintergrund
Die Erstellung des Verzeichnisses folgt einem mehrstufigen Verfahren, an dem die Bundesländer, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie das Auswärtige Amt und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt sind. Weitere Informationen und Zulassungsbedingungen sind im Internet unter www.unesco.de abrufbar.