Erlass der Staatskanzlei und Ministerium der Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Bezug: § 12 Abs. 4 der 10. SARS-CoV-2-EindV vom 7.3.2021 i. V. m. dem Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22.3.2021
Sehr geehrte Herren Oberbürgermeister,
die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur ist nach § 12 Abs. 4 der 10. SARS-CoV-2-EindV vom 7.3.2021 ermächtigt, zur Gewährleistung des verfassungsrechtlich geschützten Wirkbereichs der Kultur abweichende Regelungen zur 10. SARS-CoV-2-EindV zu erlassen, insbesondere Näheres zur Ausgestaltung des Betriebs der Kultureinrichtungen unter Pandemiebedingungen. Nach Ziffer 6. des Beschlusses der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22.3.2021 können die Länder im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten in einigen ausgewählten Regionen mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen.
Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle.
Den Städten Magdeburg, Halle (Saale) und Dessau-Roßlau wird in jeweils eigener Verantwortung hiermit in einem ersten Schritt die Durchführung jeweils eines Modellprojekts für Kultureinrichtungen ermöglicht.
Kultureinrichtungen dürfen im Rahmen des jeweiligen Modellprojekts für kulturelle Veranstaltungen für das Publikum geöffnet werden.
Dabei sind folgende Bedingungen einzuhalten:
Das jeweilige Modellprojekt darf einen Zeitraum von fünf bis sieben Tagen nicht überschreiten.
An dem Tag, an dem das Modellprojekt beginnt, darf die Rate der Neuinfektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in der jeweiligen Stadt den Wert von 200 je 100.000 Einwohner nicht überschreiten.
Pro Tag dürfen in der jeweiligen Stadt im Rahmen des Modellprojektes insgesamt nicht mehr als 100 Personen an kulturellen Veranstaltungen der Kultureinrichtungen teilnehmen.
Für teilnehmende Kultureinrichtungen muss ein vom örtlichen Gesundheitsamt genehmigtes Hygienekonzept vorliegen.
Jede Person, die an einer kulturellen Veranstaltung teilnehmen will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Namentliche Voranmeldung bei der jeweiligen Kultureinrichtung per Mail oder telefonisch.
- Vorlage eines negativen Ergebnisses eines am Veranstaltungstag durchgeführten Schnelltests bei Betreten der Kultureinrichtung mit Identitätsnachweis oder Durchführung des Schnelltests bzw. Selbsttests durch geschultes Personal der jeweiligen Kultureinrichtung bzw. unter deren Aufsicht vor der Veranstaltung.
- Namentliche Registrierung bei Betreten der Kultureinrichtung zum Zweck der Nachverfolgung, vorzugsweise IT-gestützt.
- Möglichst Nutzung des oder Zugang zum SORMAS ÖGD COVID-19 Kontaktpersonen-Managements.
Beabsichtigt eine Stadt, ein Modellvorhaben nach diesen Bedingungen durchzuführen, gilt folgendes Verfahren:
- Information der örtlichen Kultureinrichtungen von der Möglichkeit der Teilnahme an dem Modellvorhaben.
- Festlegung der für das Modellvorhaben geeigneten Kultureinrichtungen.
- Festlegung des Zeitraums der Durchführung des Modellprojekts und der täglichen Veranstaltungstermine im Projektzeitraum.
- Sicherstellung der Einhaltung der Bedingungen bei Durchführung der Veranstaltung am jeweiligen Veranstaltungsort.
- Veröffentlichung eines Erfahrungsberichts innerhalb von einer Woche nach Ende des jeweiligen Projektzeitraums.
Weitere Einzelheiten zur Umsetzung und zur Gewährleistung einer sicheren Durchführung des jeweiligen Modellprojekts sind von der Stadt unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu regeln.
Falls Sie von der Möglichkeit der Durchführung eines Modellprojekts Gebrauch machen wollen, bitte ich um zeitnahe Information.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Robra






