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Kulturförderung in Sachsen-Anhalt

Wer wird gefördert?

Bewerben können sich Personen, Vereine oder Institutionen. Ausgeschlossen von der Förderung sind Vorhaben, die auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Die zu fördernden Maßnahmen müssen einen räumlichen oder fachlich inhaltlichen Bezug zum Land aufweisen und von landesweiter, überregionaler oder regionaler Bedeutung und in besonderem Landesinteresse sein.

Bis wann muss ich mich um eine Förderung bewerben?

Anträge sollten frühestmöglich gestellt werden. Fördermittel für Projekte, die im Folgejahr realisiert werden sollen, sind möglichst bis 1. Oktober des jeweiligen Jahres zu beantragen.

Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?

Allgemeine Förderanträge die Kulturbetreffend können bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt werden. Dort sind die entsprechenden Formulare erhältlich und es werden Beratungsdienstleistungen angeboten.

  • Für Kultur-Projekte der Industriekultur sind Förderanträge an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) zu richten: Industriekultur Kultur
  • Bei Anliegen zu Denkmalschutz und UNESCO-Weltkulturerbe liegt die Zuständigkeit beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt: Referat 304.
Wer entscheidet, ob ich eine Förderung erhalte?

Über Ihren Antrag entscheidet die Bewilligungsbehörde. Dabei stimmt sie sich über die Auswahl der Förderprojekte mit der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur ab. Zur fachlichen Einschätzung werden gutachterliche Stellungnahmen von Fachbeiräten, institutionell geförderte Landesverbände oder die Empfehlung einer Jury eingeholt. 

Bei wem kann ich mich erkundigen?

Beratungsdienstleistungen werden im Regelfall durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) angeboten.

Für Fragen rund um den Denkmalschutz und das UNESCO-Weltkulturerbe liegt die Zuständigkeit bei Referat 304 im Landesverwaltungsamt.

Förderrichtlinien

In folgenden Förderrichtlinien sind Einzelheiten des Förderverfahrens geregelt:

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Institutionen (Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt), Erl. der StK vom 18. 12. 2023
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen (Denkmalpflegerichtlinie Sachsen-Anhalt), Erl. der StK vom 18. 12. 2023
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt (Musikschulrichtlinie Sachsen-Anhalt), Erl. der StK vom 27. 7. 2017
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen und instrumentalen Laienmusik im Land Sachsen-Anhalt (Übungsleiterrichtlinie Sachsen-Anhalt), RdErl. der StK vom 18. 12. 2023